Büpf-Referendum in den Startlöchern

In der Sommersession hat der Nationalrat als Zweitrat das Gesetz betreffend Telefon- und Fernmeldeüberwachung BÜPF behandelt und verabschiedet. Wegen kleinen Differenzen mit dem Ständerat ist das Gesetz noch nicht definitiv beschlossen. Dies wird voraussichtlich am 25. September 2015 zum Ende der Herbstsession der Fall sein. Es ist daher aktuell davon auszugehen, dass die Referendumsfrist vom 6. Oktober bis zum 14. Januar 2016 laufen wird.

Wie schon im Ständerat prallten auch im Nationalrat die fundierte Kritik und die berechtigten Einwände von Jugendparteien, Gesellschaft und ICT-Wirtschaft an den Parlamentarierinnen und Parlamentariern weitgehend ab. Die 12-monatige Vorratsdatenspeicherung, die Einschleusung von Staatstrojanern, die Kabelaufklärung und die flächendeckende Rasterfahndung per IMSI-Catcher sind jedoch ein kaum wirkungsvoller und gleichzeitig unverhältnismässiger und kostenintensiver Eingriff in unsere bürgerlichen Freiheiten und daher für viele Bürger inakzeptabel.

Vor diesem Hintergrund hat sich eine breite Koalition von Gegnern des neuen Gesetzes gebildet, welche das BÜPF bekämpfen wollen und deshalb das Referendum ergreifen wird. Die Opponenten kommen aus allen politischen Lagern von SVP und FDP bis hin zu SP und AL. Vor allem die Jugendparteien gehören zu den grossen Gegnern des Überwachungsgesetzes, aber auch zivilgesellschaftliche Organisationen wie die digitale Gesellschaft, Grundrechte.ch oder der Chaos Computer Club. Wirtschaftsverbände wie zum Beispiel der Verband der ICT-Anbieter Swico gehören ebenfalls zu den Organisationen, welche das Referendum unterstützen. Die konkreten Vorbereitungen für die Unterschriftensammlung wurden von dieser breiten Allianz am 24. Juni in Olten in die Wege geleitet.

Online Unterschriftensammlung auf WeCollect: BÜPF Referendum, Référendum LSCPT
Neutrale Unterschriftenbogen
Neutraler 10er-Sammelbogen (De)
Formulaire à 10 lignes (Fr)
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Der Film zur Überwachung
Der Film zur Überwachung - StopBÜPF

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Spenden sind sehr willkommmen und können auf folgendes Konto einbezahlt werden:

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